Abschaffung von Roaming Gebühren

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Im Rahmen der EU Roaming Regulierung fallen die bisher üblichen Zusatzgebühren für die Handy oder Smartphone Nutzung im EU Ausland weg.Die Abschaffung von Roaming Gebühren ist beschlossen. Für reisende in der EU fallen die Roaming Gebühren für die Handynutzung ab dem 15.06.2017, rechtzeitig zur Haupt-Urlaubsaison weg. Dies gilt für Telefonate und SMS vom Urlaubsort (innerhalb der EU) ins heimische Netz (deutsche Anschlüsse).

Abschaffung von Roaming Gebühren

Wichtig ist auch, dass in diesem Zusammenhang keine zusätzlichen Gebühren für eingehende Gespräche oder SMS fällig werden. Die Gebühren fallen – je nach Tarif – genauso an, wie im Tarif des Anbieters beschrieben. Unser Smartphone Tarifvergleich kann bei der Auswahl eines geeigneten Tarifs unterstützen. Auch seine Internet Flatrate kann man im Ausland nutzen. Man ist also nicht mehr auf das WLAN des Hotels oder einen „Urlaubspass“ mit meist nur geringem, enthaltenen Datenvolumen angewiesen.

Hat man beim heimischen Vertrag allerdings eine Flatrate mit sehr hohem Datenvolumen, so kann es passieren dass nicht das gesamte Volumen im Ausland nutzbar ist. Hier kann der Telefonanbieter dann eine Fair-Use Grenze ansetzen, bis zu der man sein Volumen im EU Ausland verbrauchen darf. Der Anbieter muss den Kunden über diese Grenze in Kenntnis setzen und ihn ebenfalls bei Erreichung dieser Grenze informieren.

Aber es gibt Einschränkungen

Ein permanentes Roaming ist allerdings ausgeschlossen, um zu verhindern dass man sich einen Tarif im günstigen Ausland besorgt und dann vom kostengünstigen Roaming in Deutschland (als quasi Dauerurlaubsland 😉 ) lebt. Aber diese Einschränkung trifft die normalen Urlauber nicht.

Also los

Um in den Genuss des günstigen Internets im EU Ausland zu kommen, muss man nur an seinem Smartphone in den Einstellungen Datenroaming aktivieren. Schon kann es losgehen …

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